Der Bundesrat hat seine Vorschläge über das Verbot der Kapitalabfindung durch die Pensionskassen in die Beratung der Räte gegeben. Leute die regelkonform pensioniert werden, haben in der Regel ein hohes Kapital in der PK von dem sie als Rente aber auch selbstverwaltet durch Auszahlung gut leben können.
Was aber ist mit allen Älteren, die ihre Jobs verloren hatten und nicht in den Genuss einer vorzeitigen Pensionierung kamen. Diese Gelder, meistens sehr viel weniger Kapital, da die letzten "fetten Jahre" an Einzahlungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber fehlen?
Diese Leute hätten es sehr wohl verdient, dass sie eine vernünftige Rente erhalten würden. Die Gelder dieser älteren Personen liegen aber in einer Freizügigkeitsstiftung. Diese wird in jedem Fall ausbezahlt, da Freizügigkeitsstiftungen keine Renten vorsehen.
Diese Leute sind sehr viel mehr gefährdet als Personen, die sich nach ordentlicher Pensionierung auszahlen lassen und das Geld selber verwalten.
Bevor der Bundesrat einen solchen Unsinn beschliesst, hätte er besser gesagt, wie er den gedenkt diesen Leuten zu helfen, damit sie nicht schon nach wenigen Jahren Ergänzungsleistungen beziehen müssen.
Die ordentlich Pensionierten mit eigener Kompetenz oder fremder Beratung sind durch den Bargeldbezug nicht oder selten gefährdet und die junge Generation muss im Falle eine Kapitalabfindung nicht für die teilweise Finanzierung von Renten von Gutsituierten mitbezahlen.
Ein weiteres Problem, wie will der Bundesrat sicherstellen, dass nicht alle Selbständigerwerbenden um die 60 jetzt hingehen und sich alles auszahlen lassen, da sie ja nicht obligatorisch in der PK sind. Notfalls könnten Sie das auch ganz legal mit einer Neugründung lösen.
Die Vorschläge des Bundesrates sind nicht durchdacht, kosten die Jungen viel, da sie die PK's im Zeitalter der Negativzinsen in Zukunft querfinanzieren müssen und entsprechen einem diktatorischen Vorgehen gegenüber jenen Arbeitnehmern die ordentlich pensioniert werden, denn alle anderen werden ihr Kapital als Auszahlung beziehen dürfen oder auch müssen.
Eigentlich müsste heute jeder 60-65-jährige seinen Arbeitgeber ersuchen ihn sofort zu entlassen und das Geld an eine Freizügigkeitsstiftung zu überweisen.